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| Sonntag, 22. Juni 2008 um 15:24 |
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Wird auf der einer Seite mit dem diziplinarischen Herstellungsverfahren die Bezeichnung DOP für den Pecorino Romano festgelegt, so bildet das Statut die Verfassungsurkunde, mit der alle Normen und Regeln für die Organisation der Genossenschaft festgelegt sind. In Ihr werden nicht nur die Aufgaben der Genossenschaft aufgegliedert, sondern in Ihr sind auch alle Normen und Modalitätenfür den Zutritt der Gesellschafter aufgegliedert, so wie die Rechte und Pflichten des einzelnen Gesellschafter, und die innerliche Organisation der Genossenschaft. |
Consorzio per la Tutela del Formaggio Pecorino Romano:
| Corso Umberto I, 226 |
| 08015 Macomer |
| Nuoro |
Tel: +39 0785 70537
Fax:+39 0785 72215
Email: info@pecorinoromano.com